Das Wappen der Hessen

Hessenwappen und Hessenzeichen – was ist erlaubt?

Wer seine Verbundenheit mit dem Land Hessen zeigen möchte, stößt schnell auf zwei Symbole: das offizielle Landeswappen und das Hessenzeichen. Beide sehen ähnlich aus, unterscheiden sich aber in rechtlicher Bedeutung und in der Möglichkeit der Nutzung erheblich.

Das Landeswappen – ein geschütztes Hoheitszeichen

Das Hessische Landeswappen mit dem bekannten rot-weiß gestreiften Löwen ist ein Hoheitszeichen. Es steht ausschließlich dem Land Hessen und seinen Behörden zu. Private Nutzung ist hier tabu. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa zu wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken, kann eine Erlaubnis erteilt werden – und das auch nur auf Antrag. Wer das Wappen ohne Genehmigung auf Flyern, Plakaten, Websites oder Produkten verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 124 OWiG). Kurz gesagt: Das Landeswappen ist ein amtliches Symbol und bleibt den staatlichen Stellen vorbehalten.

Das Hessenzeichen – frei für alle

Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch ein Symbol der Landesverbundenheit an die Hand zu geben, wurde 1981 das Hessenzeichen eingeführt. Es ist eine stilisierte, vereinfachte Form des Löwen. Der Clou: Dieses Zeichen darf jeder verwenden, egal ob Privatperson, Verein oder Unternehmen. Es ist ausdrücklich freigegeben, keine Genehmigung ist erforderlich. Zur Verfügung steht es in den Landesfarben Rot, Weiß oder Schwarz. Das Land Hessen stellt die Dateien sogar selbst als Download bereit.

Zusammenfassend gesagt: Wer Hessen offiziell repräsentieren will, muss das Landeswappen außen vor lassen. Wer dagegen seine persönliche oder vereinsbezogene Verbundenheit zeigen möchte, greift ganz unkompliziert zum Hessenzeichen. Damit ist rechtlich alles auf der sicheren Seite – und das Land hat bewusst einen Weg geschaffen, den hessischen Löwen im Alltag sichtbar zu machen, ohne das Hoheitsrecht zu verletzen.

Hinweis:
Das hier auf meiner Seite verwendete Hessenzeichen stammt direkt aus den offiziellen Vorlagen des Landes Hessen und wird – wie ausdrücklich vorgesehen – in den Varianten Schwarz und Rot genutzt. Damit ist die Verwendung auf diesem privaten Blog vollkommen legal. Ein offizieller Eindruck soll gar nicht erst entstehen – hier geht’s um Inhalte, nicht um Amtsstuben.

Und für alle, die beim schwarzen Löwen nervös werden: Einfach oben rechts den Mond neben der Lupe anklicken – schon läuft die Seite im Nachtmodus, damit sich auch das „rote Lager“ hier pudelwohl fühlen kann.


Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Verwendung amtlicher Hoheitszeichen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 124 OWiG. Das hier beschriebene „Hessenzeichen“ ist ein vom Land Hessen zur freien Nutzung bereitgestelltes Symbol. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben wird ausgeschlossen.

© 2025 Mirko Fuchs
Foto: Pixabay.com, Hessisches Innenministerium


 


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