Angriff auf Pressevertreter in Gießen wirft schwere Fragen auf

Warum der Auftritt des DGB ein fatales Signal für demokratische Standards ist

Die Lage in Gießen war ohnehin angespannt, doch der Vorfall rund um das Kamera-Team von Tichys Einblick überschreitet eine Grenze, die in einem demokratischen Staat unantastbar sein sollte. Nach übereinstimmenden Berichten wurde das Team auf einer Kundgebung massiv bedrängt, nachdem ein Sprecher des Veranstalters das Publikum ausdrücklich aufgefordert haben soll, die Journalisten „vom Platz zu drängen“. Aus einem solchen Aufruf entwickelte sich anschließend eine äußerst aggressive Szene, bei der mehrere vermummte Teilnehmer das Team umkreisten und körperlich attackierten.

Unabhängig davon, wie man zu diesem Medium steht oder welche politischen Positionen man vertritt, hat Pressefreiheit Verfassungsrang. Jede Form der Einschüchterung, Behinderung oder gar Gewalt gegen Berichterstatter ist ein Angriff auf dieses Grundrecht. Dass der Zwischenfall ausgerechnet im Umfeld einer großen Gewerkschaftskundgebung stattfand, macht ihn politisch besonders brisant. Wenn ein Sprecher einer Organisation, die gern den Anspruch erhebt, für Demokratie und gesellschaftliche Verantwortung zu stehen, Worte wählt, die in der Menge unmittelbar in Gewalt umschlagen, ist das ein alarmierendes Zeichen.

Die Polizei musste das Team schließlich aus der Gruppe herauslösen und an einen sicheren Ort eskortieren. Allein dieser Umstand zeigt, wie eskaliert die Situation bereits war. Hinweise darauf, dass Anzeigen wegen Angriffen auf Pressevertreter und wegen möglicher strafrechtlich relevanter Äußerungen gestellt werden sollen, unterstreichen die Schwere des Vorgangs.

Die politische Auseinandersetzung in Gießen war zuletzt ohnehin zunehmend aufgeheizt, doch solche Übergriffe vergiften das Klima weiter. Wer öffentlich zu Toleranz und Demokratie aufruft, muss selbst dafür sorgen, dass das eigene Publikum sich an rechtsstaatliche Grenzen hält. Die Ereignisse von Gießen stellen genau das infrage und verlangen nach einer unverzüglichen, vollständigen Aufklärung.


Disclaimer: Dieser Artikel gibt eine zulässige journalistische Bewertung des beschriebenen Vorfalls wieder. Er stützt sich auf öffentlich zugängliche Berichte und erhebt keinen Anspruch auf abschließende Tatsachenfeststellungen. Alle Personen und Organisationen werden im Rahmen der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG kommentiert. Etwaige strafrechtliche Bewertungen obliegen ausschließlich den zuständigen Behörden und Gerichten.

© 2025 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
Quelle: Tichys Einblick


 


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