Von der Dienstleistung zur Zumutung: Gelbe Tonnen, volle Säcke und leere Erklärungen
Laut Medienberichten betrifft ein Problem derzeit viele Bürger im Lahn-Dill-Kreis und im Kreis Marburg-Biedenkopf: Gelbe Tonnen wurden wegen Eis und Schnee nicht geleert, und auch nach Tauwetter sollen Rückstände teils bestehen geblieben sein. Als Begründung nennt das zuständige Unternehmen demnach „höhere Gewalt“ und einen „ungewöhnlichen Wintereinbruch“. Nachleerungen seien nach dieser Darstellung nicht ohne Weiteres möglich, die nächste reguläre Leerung erfolge turnusmäßig. Bürger sollen die Tonne wieder auf das Grundstück stellen und zusätzlichen Verpackungsmüll in Säcken bereitstellen oder ihn selbst anliefern.
„Höhere Gewalt“ ist dabei kein allgemeines Synonym für schlechtes Wetter. Der Begriff wird rechtlich üblicherweise eher eng ausgelegt: Ein Ereignis muss außergewöhnlich sein, nicht vorhersehbar und auch bei zumutbarer Vorsorge nicht beherrschbar. Dass es im Winter in Deutschland zu Schnee und Glätte kommt, ist jedoch grundsätzlich kein Ausnahmezustand, sondern ein absehbares saisonales Risiko, auf das sich ein Entsorgungssystem organisatorisch einstellen muss.
Natürlich gibt es Situationen, in denen eine Leerung kurzfristig nicht möglich ist. Wenn Straßen tatsächlich unpassierbar sind und konkrete Gefahr besteht, ist ein Aussetzen nachvollziehbar. Problematisch wird es aber dann, wenn Ausfälle sich über längere Zeit ziehen und auch nach Entspannung der Wetterlage keine konsequente Nachholung erkennbar ist. Spätestens an diesem Punkt wirkt es weniger wie ein reines Wetterproblem, sondern eher wie eine Frage von Kapazitäten, Prioritäten und Organisation.
Besonders kritisch erscheint die faktische Verlagerung der Folgen auf die Bürger. Wer Gebühren bezahlt, erwartet eine zuverlässige Entsorgungsleistung. Wenn als Lösung empfohlen wird, zusätzlichen Müll privat zwischenzulagern, in Säcken bereitzustellen oder ihn sogar selbst anzuliefern, ist das keine gleichwertige Ersatzleistung. Das ist eine Belastungsverschiebung: Der Bürger trägt Platzbedarf, Hygieneprobleme, Mehraufwand und im Zweifel auch Umweltfolgen, etwa wenn Säcke reißen oder verweht werden.
Auch der Verweis, die Entscheidung liege beim Fahrer, greift als Gesamterklärung zu kurz. Ja, der Fahrer muss im Einzelfall über die Verkehrssicherheit entscheiden. Die Verantwortung für ein belastbares Gesamtkonzept liegt aber beim Unternehmen beziehungsweise dem System dahinter. Dazu gehören Nachfahrpläne, alternative Fahrzeuge, Routenanpassungen und ein strukturiertes Abarbeiten von Rückständen. Wenn es dabei bleibt, dass Rückstände teils bis zur nächsten regulären Leerung stehen bleiben sollen, wird aus einer kurzfristigen Störung eine dauerhafte Leistungslücke.
Die Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen Sicherheitsentscheidungen bei Glätte. Sie richtet sich gegen den Eindruck, ein vorhersehbares saisonales Risiko werde nachträglich als „höhere Gewalt“ etikettiert, um daraus abzuleiten, dass Nachholung praktisch entbehrlich sei. Genau solche Erklärungen schwächen das Vertrauen in die Daseinsvorsorge: Pflichtleistung wird zur „Kann-Leistung“, sobald es unbequem wird.
Und ganz ehrlich: Bei solchen Begründungen fragt man sich inzwischen, in was für einem Komödienstadel wir leben, wenn selbst Müllabfuhr im Winter behandelt wird, als hätte man gerade einen Meteoriten eingeschlagen sehen. Bürger dürfen erwarten, dass Entsorgung nicht nur bei Idealwetter funktioniert. Wer Verantwortung übernimmt, muss auch für absehbare Störungen Vorsorge treffen. Winter ist keine Überraschung. Und „höhere Gewalt“ ist keine universelle Ausrede.
Und während alle anderen irgendwie sehen müssen, wie sie trotz Schnee zur Arbeit kommen und der Lieferverkehr weiterläuft, wirkt es auf viele schlicht unverständlich, wenn es über Wochen nicht gelingt, ein paar gelbe Tonnen zuverlässig zu leeren.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt eine kritische Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG dar. Er beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und Medienberichten und enthält Wertungen sowie Zuspitzungen zur Organisation der Entsorgungsleistung. Es werden keine persönlichen Vorwürfe gegen einzelne Personen erhoben. Eine rechtliche Einzelfallprüfung (z.B. Gebühren-, Vertrags- oder Haftungsfragen) erfolgt nicht.
© 2026 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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