Der Staatsgerichtshof stoppt Schwarz-Rot
Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Wahlrechtsreform der Landesregierung aus CDU und SPD gekippt. Der Kern der Entscheidung ist deutlich: Das geplante Kommunalwahlrecht bildet den Wählerwillen nicht korrekt ab und verletzt den Grundsatz der Wahlgleichheit. Damit bestätigt das Gericht genau die Kritik, die bereits früh an der Reform geäußert wurde.
Zentraler Streitpunkt war die stärkere Anwendung des d’Hondt-Verfahrens bei der Sitzverteilung. Dieses Verfahren begünstigt größere Parteien systematisch und benachteiligt kleinere Gruppierungen. Eine Wahl dient jedoch nicht dazu, bestehende Mehrheiten zu stabilisieren, sondern den tatsächlichen Willen der Wähler möglichst unverzerrt in Mandate zu übersetzen.
Besonders problematisch wäre der zusätzliche Einsatz des Verfahrens bei der Ausschussbesetzung gewesen. Dadurch hätte sich der Vorteil großer Parteien weiter verstärkt. Ein solcher Hebeleffekt hätte die politische Vielfalt in kommunalen Parlamenten spürbar eingeschränkt und den Einfluss kleinerer Parteien und Wählergruppen reduziert.
Der Staatsgerichtshof hat nun unmissverständlich klargestellt, dass Demokratie nicht nach parteitaktischen Bedürfnissen organisiert werden darf. Der Souverän sind die Wähler, nicht die Landesregierung. Wenn Bürger bewusst unterschiedliche Parteien und Gruppierungen in kommunale Parlamente wählen, ist dieser Wille zu respektieren und nicht durch technische Verfahren zu verfälschen.
Die Entscheidung ist damit mehr als eine juristische Korrektur. Sie ist eine deutliche Erinnerung daran, dass Wahlrecht kein Instrument zur Machtabsicherung ist, sondern das Fundament demokratischer Legitimation.
Disclaimer: Dieser Text stellt eine politische Meinungsäußerung dar. Er dient der Einordnung einer öffentlichen Gerichtsentscheidung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Beratung.
© 2026 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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