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Acht Jahre Haft in Budapest – und was mit diesen Leuten eigentlich nicht stimmt
Jetzt ist es kein Narrativ mehr, jetzt ist es ein Urteil. Im Budapester Prozess um schwere Gewalttaten wurde Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach Beweisaufnahme, Verhandlung und richterlicher Entscheidung. Kein Symbolprozess, keine Gesinnungsprüfung, sondern ein Strafverfahren wegen konkreter Angriffe auf Menschen. Und trotzdem folgt kein Innehalten, kein Nachdenken, kein Wort über die Opfer. Stattdessen Empörung. Über das Urteil.
Was stimmt mit diesen Leuten eigentlich nicht? Da wird ein brutaler Hammerschläger verurteilt, und Teile der linken Szene reagieren, als sei ein Unrecht geschehen. Nicht die Tat wird problematisiert, sondern die Tatsache, dass der Staat durchgegriffen hat. Nicht die Gewalt empört, sondern ihre Bestrafung. Diese Verdrehung ist kein Ausrutscher, sie ist System.
Bis zum Urteil war die Rollenverteilung bequem. Hier der vermeintlich moralisch überlegene „Antifaschist“, dort der Staat als Bösewicht. Deutschland angeblich rechtsstaatsblind, Ungarn pauschal als autoritär abgestempelt, Gerichte als politisch gesteuert verunglimpft. Gewalt wurde nicht bestritten, sondern sprachlich umetikettiert. Aus Angriffen wurden „Aktionen“, aus Tätern „Verfolgte“, aus Strafverfolgung „Repression“. Dass Menschen mit Hämmern attackiert wurden, spielte in dieser Erzählung bestenfalls eine Nebenrolle.
Das Urteil entzieht diesem Konstrukt den Boden. Verurteilt wurde nicht wegen einer Meinung, nicht wegen einer Haltung, nicht wegen politischer Überzeugungen, sondern wegen nachgewiesener Gewalttaten. Genau so funktioniert ein Rechtsstaat. Wer zuschlägt, wird belangt. Alles andere wäre Willkür. Doch genau diese Konsequenz scheint für manche unerträglich zu sein.
Bemerkenswert ist, wie hartnäckig die Empörungsroutine weiterläuft. Das Verfahren sei unfair gewesen, das Gericht voreingenommen, der Staat grundsätzlich verdächtig. Rechtsstaatlichkeit wird nicht an Regeln gemessen, sondern am gewünschten Ausgang. Passt das Ergebnis nicht, gilt das System plötzlich als illegitim. Wer so argumentiert, fordert keinen Rechtsstaat, sondern Gesinnungsjustiz.
Hinzu kommt der moralische Überbau, der immer wieder bemüht wird. Regelmäßig fällt der Satz von Esther Bejarano: „Wer gegen Nazis kämpft, der kann sich auf den Staat nicht verlassen.“ Vollständig aus seinem historischen Kontext gelöst, wird dieses Zitat als Freibrief benutzt, um heutige Gewalt in einer demokratischen Ordnung zu relativieren. Damit wird Geschichte instrumentalisiert und gleichzeitig der Rechtsstaat delegitimiert. Wer Hammerangriffe mit Widerstand gegen eine Terrorherrschaft gleichsetzt, verzerrt bewusst die Realität.
Das Budapester Urteil ist kein politisches Statement, sondern eine juristische Konsequenz. Acht Jahre Haft sind keine Gesinnungsstrafe, sondern die Folge strafbaren Handelns. Wer sich darüber empört, hat kein Problem mit Ungarn, kein Problem mit Gerichten und kein Problem mit Haftbedingungen. Er hat ein Problem mit dem Gedanken, dass auch die eigene Seite an Recht und Gesetz gebunden ist. Genau darin liegt der eigentliche Skandal.
Disclaimer: Dieser Beitrag ist eine politische Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Er stützt sich auf öffentlich bekannte Tatsachen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder abschließende rechtliche Bewertung. Die Unschuldsvermutung gilt bis zur Rechtskraft des Urteils. Der Text stellt keine Billigung oder Aufforderung zu Gewalt dar. Die genannten Personen und Zitate dienen ausschließlich der Einordnung des öffentlichen Diskurses.
© 2026 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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