Amtliche Social-Media-Kanäle sind kein Ort für persönliche Meinungen
Soziale Medien sind ein wirkungsvolles Instrument der öffentlichen Kommunikation. Gerade deshalb tragen Behörden eine besondere Verantwortung für das, was über ihre offiziellen Kanäle verbreitet wird. Wer im Namen eines Rathauses kommuniziert, spricht nicht als Privatperson, sondern als Institution. Dieser Unterschied ist grundlegend und darf nicht verwischt werden.
Amtliche Social-Media-Auftritte dienen der Information der Bürger. Dazu gehören Hinweise zu Terminen, Beschlüssen, Dienstleistungen oder organisatorischen Abläufen. Persönliche Meinungen, politische Wertungen oder spontane Kommentare haben dort keinen Platz. Sobald subjektive Einschätzungen über einen offiziellen Kanal verbreitet werden, entsteht der Eindruck einer amtlichen Position, selbst wenn dies nicht beabsichtigt ist. Das untergräbt die notwendige Neutralität öffentlicher Kommunikation.
Besonders sensibel ist die Frage, wer diese Kanäle betreut. Nach außen ist nicht erkennbar, ob ein Beitrag vom Bürgermeister, einem Verwaltungsmitarbeiter oder einer beauftragten Person stammt. Jeder veröffentlichte Inhalt wird automatisch dem Rathaus zugerechnet. Umso wichtiger sind klare Zuständigkeiten, verbindliche Kommunikationsregeln und eine inhaltliche Kontrolle. Ein offizieller Kanal darf kein Experimentierfeld sein.
Problematisch wird es zudem, wenn Beiträge zu ungewöhnlichen Zeiten erscheinen oder erkennbar ungefiltert veröffentlicht werden. Amtliche Kommunikation verlangt Sachlichkeit, Ruhe und Abwägung. Spontane nächtliche Beiträge oder ungeprüfte Kommentare vermitteln schnell den Eindruck von Beliebigkeit und fehlender Professionalität. Der Gedanke, offiziellen Accounts ohne klare Vorgaben oder Kontrolle zu überlassen, ist mit verantwortungsvoller Öffentlichkeitsarbeit nicht vereinbar.
Wer als Privatperson kommentieren oder Stellung beziehen möchte, kann dies jederzeit über eigene Kanäle tun. Offizielle Seiten einer Kommune sind jedoch kein persönliches Sprachrohr. Die klare Trennung zwischen amtlicher Information und privater Meinung ist Voraussetzung für Vertrauen, Glaubwürdigkeit und eine funktionierende öffentliche Kommunikation.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Meinungsäußerung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG dar. Er enthält keine Tatsachenbehauptungen über konkrete Personen, Organisationen oder einzelne Social-Media-Auftritte. Es werden keine Rechtsverstöße unterstellt. Der Text behandelt grundsätzliche Anforderungen an öffentliche Kommunikation und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Beratung.
© 2026 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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