AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden
Das Gericht hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen oder öffentlich so behandeln. Damit ist eine der schärfsten politischen Behördenbewertungen vorläufig gestoppt.
Juristisch bedeutet das nicht, dass bereits abschließend über Inhalte oder Programme der Partei entschieden wurde. Entscheidend ist etwas anderes: Eine staatliche Behörde darf eine Partei nicht wie eine feststehende Tatsache etikettieren, solange diese Bewertung rechtlich nicht tragfähig geklärt ist. Genau daran hat das Gericht im Eilverfahren Zweifel gesehen.
Die Wirkung dieser Einstufung war erheblich. Sie prägte die öffentliche Wahrnehmung weit über den sicherheitsrechtlichen Bereich hinaus und wurde im politischen Wettbewerb faktisch wie ein amtliches Urteil verwendet. Das Gericht stellt nun klar, dass zwischen politischer Kritik und staatlicher Feststellung ein grundlegender Unterschied besteht.
Für die AfD ist das eine deutliche rechtliche Entlastung im laufenden Verfahren. Bis zur endgültigen Klärung darf die schwerwiegende Bezeichnung nicht mehr als gesicherte Bewertung verbreitet werden. Damit gilt wieder, was in einer Demokratie selbstverständlich sein sollte: Über politische Zustimmung entscheiden in erster Linie Wähler und nicht Behördenformeln.
Die Entscheidung ist zugleich ein Signal über den Einzelfall hinaus. Auch im politischen Streit bleiben staatliche Stellen an Recht und Verfahren gebunden. Gerade bei oppositionellen Parteien müssen besonders strenge Maßstäbe gelten, damit aus politischer Auseinandersetzung kein behördlich geprägtes Vorurteil wird.
Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Der heutige Beschluss zeigt jedoch, dass rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert und behördliche Bewertungen überprüfbar bleiben.
Disclaimer: Dieser Beitrag enthält eine wertende Einordnung einer gerichtlichen Eilentscheidung. Das Gericht hat keine abschließende Feststellung zur Verfassungsmäßigkeit der Partei getroffen; untersagt wurde lediglich vorläufig die Verwendung der Bezeichnung bis zur Hauptsacheentscheidung.
© 2026 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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