Die neue Pandemie-Zensur

WHO-Gesetz: Angriff auf die Meinungsfreiheit?

Die Bundesregierung will nach Medienberichten einen von der WHO entworfenen Gesetzentwurf umsetzen, der im Falle einer Pandemie die freie Meinungsäußerung drastisch einschränken würde. Damit würde Artikel 5 Grundgesetz – die zentrale Garantie der Meinungs- und Informationsfreiheit – faktisch außer Kraft gesetzt.

Kritiker bezeichnen das Vorhaben als den bislang massivsten Eingriff in die Grundrechte seit den Corona-Jahren. Damals wurden bereits Demonstrationen verboten, Schulen geschlossen und Kritiker öffentlich diffamiert. Neu wäre nun, dass nicht nur faktische Einschränkungen erfolgen, sondern auch abweichende Meinungen strafrechtlich relevant werden.

Besonders brisant: Viele der Äußerungen, die während der Corona-Pandemie als „Desinformation“ bekämpft wurden, haben sich inzwischen als zutreffend oder zumindest berechtigt herausgestellt. RKI-Protokolle zeigten, dass Maskenpflicht, Schulschließungen und Impfkampagnen keineswegs die Wirkung hatten, die offiziell behauptet wurde. Trotzdem sollen nun genau solche abweichenden Einschätzungen bei der nächsten Pandemie juristisch verfolgt werden können.

Auch international stößt der WHO-Entwurf auf Widerstand. Italien, Österreich und Großbritannien haben ihn klar abgelehnt – parteiübergreifend. Deutschland hingegen übernimmt die Vorgaben offenbar nahezu unverändert. Damit droht eine Gesetzgebung, die Kritiker als „präventive Zensur“ bezeichnen.

Die WHO hat sich seit 2020 intensiv mit der Bekämpfung sogenannter „Infodemies“ beschäftigt, also der Flut von Informationen, die nicht der offiziellen Linie entsprechen. Was zunächst wie eine sinnvolle Maßnahme gegen groben Unsinn und Verschwörungstheorien klang, wird nun auf alles ausgeweitet, was von der Regierungsmeinung abweicht. Das bedeutet: Wer in der nächsten Pandemie eine andere Risikoeinschätzung hat, andere Maßnahmen fordert oder auf mögliche politische Fehlentscheidungen hinweist, könnte sich strafbar machen.

Ob ein derartiger Eingriff in Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist offen. Klar ist jedoch: Der Gesetzentwurf würde die Meinungsfreiheit nicht nur einschränken, sondern ihr Fundament in der Pandemiezeit praktisch außer Kraft setzen.

Eine Gesetzgebung, die abweichende Meinungen strafbar macht, halte ich für hochgefährlich. Meinungsfreiheit ist kein Luxus, sondern das Fundament einer Demokratie – gerade in Krisenzeiten.


Quellen:

  • WHO: International Health Regulations (IHR) – Anhang zu Desinformation (2024)
  • Deutscher Bundestag: Regierungsentwurf „Gesetz zur Pandemiebekämpfung“ (BT-Drucksache, Juli 2025)
  • RKI-Protokolle 2020–2022, veröffentlicht 2024
  • Medienberichte u. a. Junge Freiheit, Die Welt, Telepolis

Disclaimer: Dieser Artikel ist eine freie politische Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Er dient der Information und der politischen Debatte. Die dargestellten Bewertungen spiegeln meine persönliche Auffassung wider und erheben keinen Anspruch auf Neutralität oder Vollständigkeit. Es werden keine Handlungsanweisungen oder Rechtsberatungen erteilt. Alle Zitate und Fakten beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen.

© 2025 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert


 


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