Eschenburg vor der Wahl – weniger Sitze, mehr Gewicht für jede Stimme
Am 15. März 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ihre kommunalen Vertretungen. Auch in Eschenburg wird neu entschieden, wer künftig im Rathaus und in den Gremien sitzt. Besonders brisant: Die Zahl der Sitze in der Gemeindevertretung werden wohl von 31 auf 25 reduziert. Das bedeutet weniger Platz, mehr Konkurrenz und dass jede einzelne Stimme mehr Gewicht hat als zuvor.
Bislang war die AfD in Eschenburg noch nicht vertreten. Doch bei den kommenden Kommunalwahlen könnte sich das ändern. Auch hier wächst das Bedürfnis nach politischen Kräften, die Themen ansprechen, die andere lieber umschiffen: steigende Abgaben, Kostenexplosion bei Energie und Bau, eine immer stärkere Belastung der Bürger durch Vorgaben „von oben“. Viele Menschen haben den Eindruck, dass diese Sorgen in den etablierten Gremien kaum Gehör finden.
Gerade die Kommunalpolitik ist aber der Ort, an dem konkrete Entscheidungen fallen, ob über Baugebiete, Straßen, Gebühren oder soziale Angebote. Wer hier mitreden will, muss Kandidaten aufstellen, die nicht im Gleichklang mit den üblichen Parteistrukturen mitschwimmen, sondern eine echte Alternative vertreten.
Die AfD könnte in Eschenburg zum ersten Mal Fuß fassen. Das würde nicht nur die politische Landschaft bunter machen, sondern auch den etablierten Parteien zeigen, dass es Gegenstimmen gibt. Kontroverse ist kein Makel, sondern ein Zeichen funktionierender Demokratie. Eine Gemeindevertretung ohne Opposition läuft Gefahr, bequem zu werden. Eine mit klaren Gegenpositionen bleibt gezwungen, sich zu rechtfertigen und Argumente zu liefern.
Am Ende liegt es an den Bürgerinnen und Bürgern, wie das neue Parlament zusammengesetzt sein wird. Mit dem System des Kumulierens und Panaschierens haben sie die Möglichkeit, gezielt einzelne Kandidaten zu stärken, auch solche, die bisher noch keinen Platz im Rathaus hatten.
Disclaimer: Dieser Text ist eine persönliche Meinungsäußerung im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. Er dient ausschließlich der politischen Information und Diskussion. Er enthält keine Aufforderung zur Wahl einer bestimmten Partei und stellt keine Wahlwerbung im Sinne des Parteiengesetzes dar. Jede Entscheidung über die Stimmabgabe liegt allein bei den Wählerinnen und Wählern. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
© 2025 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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