Der Umgang des SPD-Innenministeriums mit AfD-Kandidaten in Rheinland-Pfalz wirft schwerwiegende Fragen nach Fairness, Machtmissbrauch und staatlicher Neutralität auf
Rheinland-Pfalz liefert derzeit ein Paradebeispiel dafür, wie staatliche Institutionen ihre eigene Glaubwürdigkeit ruinieren können. Unter Innenminister Michael Ebling wurde die AfD kurzerhand auf eine Liste sogenannter „extremistischer Organisationen“ gesetzt. Das klingt nach einem Verwaltungsakt, tatsächlich ist es der Türöffner für pauschale Wahlausschlüsse, die die Demokratie eher beschädigen als schützen. Der Staat etikettiert eine Oppositionspartei neben Islamisten und Terrorgruppen und tut so, als sei das völlig normal. Wer das für saubere Amtsführung hält, sollte vielleicht einmal das Grundgesetz lesen, nicht nur im Vorbeigehen.
Der prominenteste Fall ist Ludwigshafen. Dort trat Joachim Paul als AfD-Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl an. Nach der Bundestagswahl war die AfD in der Stadt stärkste Kraft geworden, und Paul hatte realistische Chancen auf den Sieg. Genau in diesem Moment wurde er vom Wahlverfahren ausgeschlossen. Grundlage war ein Gutachten des Verfassungsschutzes, das exakt jene politische Linie abbildete, die aus Eblings Haus zuvor vorgegeben worden war. Kein individuelles Fehlverhalten, keine konkrete Begründung, nur die pauschale Bewertung der gesamten Partei. Wer behauptet, das habe nichts mit politischer Opportunität zu tun, hat entweder Humor oder ein bemerkenswert entspanntes Verhältnis zur Gewaltenteilung.
Der staatliche Eingriff war auch deshalb so brisant, weil ein Wahlausschluss verfassungsrechtlich nur in engsten Ausnahmefällen zulässig ist. Der Bürger entscheidet, nicht das Innenministerium. Doch statt die Entscheidung den Wählern zu überlassen, wurde im Verwaltungsverfahren eine politische Konkurrenz ausgeschaltet, während man das Ganze als „Verfassungsschutzmaßnahme“ etikettierte. Das mag juristisch verkleidet wirken, politisch aber sieht es nach dem Versuch aus, eine unbequeme Partei zu neutralisieren.
Diese Vorgehensweise ist ein Schlag gegen das demokratische Vertrauen im Land. Wenn ein Innenminister faktisch darüber entscheidet, welche Parteien und Personen wählbar sind, verliert die Wahlurne ihren Sinn. Eine Demokratie, die Opposition über Listen, Bewertungen und Gutachten wegregelt, statt sie politisch zu stellen, wirkt nicht souverän, sondern panisch. Und Panik ist selten ein Zeichen von Stärke, eher ein Hinweis darauf, dass man den Wähler nicht mehr überzeugen kann.
Der Vorgang in Rheinland-Pfalz steht inzwischen sinnbildlich für eine Politik, die den Rechtsstaat gern beschwört, ihn aber nur dann ernst nimmt, wenn er den eigenen Zielen nützt. Für eine verfassungsmäßig legitimierte Partei wie die AfD ist klar: Dieser Umgang ist nicht nur politisch fragwürdig, er greift das Herzstück der Demokratie an, nämlich das Recht des Bürgers, frei und ohne staatliche Filter zu wählen.
Eine Demokratie kann nicht unbegrenzt Warnsignale aussenden, ohne dass die Bürger merken, wie sich die politischen Spielregeln Stück für Stück verschieben. Was hier geschieht, ist kein Versehen, sondern ein gezielter Eingriff in die Wahlfreiheit, den man offenbar hofft im Alltag der Menschen zu verstecken. Doch wenn der Staat beginnt, politische Konkurrenz per Verwaltung zu regulieren, ist eine Grenze überschritten. Am Ende bleibt die entscheidende Frage, wie lange die Bürger dieses Schauspiel noch hinnehmen wollen. Niemand kann erwarten, dass Menschen ewig ruhig zusehen, wenn Behörden anfangen, ihre Wahlentscheidung vorzusortieren. Irgendwann reicht es – und dieser Moment rückt deutlich näher.
Disclaimer: Dieser Text ist eine politische Kommentierung. Er stellt keine abschließende juristische Bewertung dar. Alle Aussagen bewegen sich im Rahmen der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungsäußerung und dienen der öffentlichen Debatte.
© 2025 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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