Deutschlandflaggen als Verdachtsmoment – wenn Symbolik zur Straftat wird
In der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde im Sauerland wehten an einem Herbstmorgen plötzlich über vierzig Deutschlandflaggen. Kein Schmierzettel, keine Gewalt, kein Aufruf zum Umsturz, nur Schwarz-Rot-Gold im Wind. Das reichte offenbar, um den Staatsschutz zu beschäftigen.
Die Polizei übernahm die Ermittlungen, weil ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden könne. Die Gemeinde ließ die Fahnen durch den Bauhof entfernen und stellte Strafanzeige, da einige Flaggen an einem Funkturm angebracht waren, für den man über einen Zaun hätte klettern müssen. Soweit die Fakten.
Der Rest ist eine Frage der Perspektive. Dass das Zeigen der eigenen Nationalfarben überhaupt eine Debatte über „rechte Hintergründe“ auslöst, sagt einiges über die Schieflage im öffentlichen Diskurs. Bürgermeisterin Birgit Tupat, parteilos, erklärte, Fahnen auf Privatgrund seien unproblematisch, an öffentlichen Einrichtungen dagegen nicht. Verständlich, nur stellt sich die Frage, ob staatliche Symbole künftig nur noch mit Genehmigung gezeigt werden dürfen, während anderswo Flaggen aller Art unbeanstandet wehen.
Der Staatsschutz ermittelt also, weil Bürger ihre Landesflagge gehisst haben. Man kann das als pflichtbewusste Wachsamkeit sehen oder als Zeichen dafür, dass Nationalstolz in Deutschland endgültig zum Verdachtsmoment geworden ist. Schwarz-Rot-Gold, einst Symbol einer freiheitlich-demokratischen Bewegung, steht heute unter Generalverdacht.
Ein Schild mit der Aufschrift „Nationalstolz ist kein Verbrechen“ wurde ebenfalls gefunden. Man möchte hinzufügen: Noch nicht. Denn die Reaktion zeigt, wie eng der Spielraum für unverfängliche Symbole geworden ist. Wer heute öffentlich zur eigenen Identität steht, riskiert, zwischen Verdachtsfällen und Ermittlungsakten zu landen.
Vielleicht sollte man daran erinnern, dass diese Farben nicht für Extremismus stehen, sondern für das Grundgesetz, für Demokratie und Freiheit. Wenn man schon Ermittlungen führen will, dann vielleicht besser gegen jene, die vergessen haben, was Schwarz-Rot-Gold einmal bedeutete.
Disclaimer: Dieser Artikel stellt eine freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz dar. Alle dargestellten Sachverhalte beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und wurden nach bestem Wissen wiedergegeben. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthält keine Tatsachenbehauptungen über nicht belegte Vorgänge. Eine Rechtsberatung oder journalistisch-redaktionelle Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV findet nicht statt.
© 2025 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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