Über den schmalen Grat zwischen Kritik und Kampagnenlogik
In der politischen Debatte taucht regelmäßig ein Vorwurf auf, der zuverlässig Empörung erzeugt: Vetternwirtschaft. Kaum etwas wirkt stärker, weil jeder sofort versteht, worum es geht. Der Begriff steht für Machtmissbrauch, Selbstbedienung und abgeschottete Kreise. Genau deshalb wird er auch gern benutzt, selbst dann, wenn die tatsächliche Lage deutlich komplizierter ist.
Ausgangspunkt ist meist die Personalstruktur in Abgeordnetenbüros. Gewählte Mandatsträger erhalten ein festes Budget für Mitarbeiter. Dieses Geld gehört nicht der Partei, sondern ist an das Mandat gebunden. Der Abgeordnete entscheidet selbst, mit wem er arbeitet und trägt dafür politisch wie rechtlich Verantwortung. Das System existiert bewusst so, weil parlamentarische Arbeit stark auf Vertrauen basiert. Wer politische Positionen vorbereitet, Einblicke in vertrauliche Abläufe hat und Termine organisiert, ist kein beliebiger Angestellter.
Problematisch wird es erst, wenn daraus automatisch ein Skandal konstruiert wird. Der bloße Umstand, dass Personen sich kennen, verwandt sind oder aus dem gleichen Umfeld stammen, ist kein Beweis für Missbrauch. Nähe ersetzt keine Prüfung. Entscheidend wäre ein konkreter Vorteil ohne Gegenleistung oder ein Verstoß gegen geltende Regeln. Genau dieser Nachweis wird jedoch in vielen Debatten gar nicht geführt. Stattdessen genügt die Aufzählung von Beziehungen, um moralische Schuld zu suggerieren.
Dabei wird oft übersehen, dass parlamentarische Mitarbeiterstellen keine klassischen Behördenposten sind. Es handelt sich nicht um Beamtenlaufbahnen mit anonymen Auswahlverfahren, sondern um persönliche Arbeitsverhältnisse auf Zeit. In allen Fraktionen finden sich daher Menschen aus dem politischen oder privaten Umfeld der Abgeordneten. Wer das grundsätzlich problematisieren will, muss das System insgesamt kritisieren und nicht selektiv einzelne Parteien herausgreifen.
Ein weiterer Punkt ist die rhetorische Verschiebung. Häufig wird eingeräumt, dass alles rechtmäßig ist, gleichzeitig aber der Eindruck erzeugt, Rechtmäßigkeit sei nebensächlich. Die Formel lautet dann sinngemäß: erlaubt, aber anrüchig. Das mag politisch wirken, ersetzt aber keine sachliche Bewertung. In einem Rechtsstaat ist zunächst entscheidend, ob Regeln eingehalten wurden. Moralische Empörung kann das nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Natürlich darf und soll man hinterfragen, ob Mitarbeiter qualifiziert sind oder ob Strukturen transparenter werden sollten. Kontrolle gehört zur Demokratie. Doch Kontrolle bedeutet Prüfung, nicht Vorverurteilung. Wenn aus einzelnen Personalentscheidungen automatisch ein Systemskandal abgeleitet wird, entsteht kein Mehr an Aufklärung, sondern ein Mehr an Misstrauen gegenüber politischen Institutionen insgesamt.
Die öffentliche Diskussion täte daher gut daran, genauer zu unterscheiden: zwischen nachweisbarem Missbrauch, politisch kritisierbaren Entscheidungen und bloßen Unterstellungen. Wer alles in einen Topf wirft, erreicht zwar Schlagzeilen, aber keine bessere politische Kultur.
Disclaimer: Dieser Beitrag enthält eine allgemeine politische Bewertung der öffentlichen Debatte über parlamentarische Personalstrukturen. Es werden keine Tatsachenbehauptungen über strafbares Verhalten einzelner Personen aufgestellt.
© 2026 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
Entdecke mehr von Hessenpolitik
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.
