Paukenschlag vom Staatsoberhaupt – und ein Tiefpunkt der Redekultur

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Wenn Erinnerungspolitik zur Waffe gegen Opposition wird

Was Frank-Walter Steinmeier zum 9. November abgeliefert hat, war keine würdige Gedenkrede, sondern ein politisches Statement im Tarnanzug. Statt die Lehren aus der Geschichte in Demut zu ziehen, nutzte der Bundespräsident den Tag der Mahnung, um erneut Front zu machen, gegen eine demokratisch gewählte Partei und Millionen Bürger, die sie unterstützen.

Man muss sich das mal vorstellen: Der höchste Repräsentant eines Staates, der Neutralität und Zusammenhalt verkörpern sollte, spricht im Schloss Bellevue über „Brandmauern“ – ein Begriff, der längst Symbol für Spaltung und politische Ausgrenzung geworden ist. Nicht einmal den Mut, die AfD beim Namen zu nennen, hatte er. Aber jeder wusste, wer gemeint war. Das ist Feigheit in rhetorischer Verpackung.

Steinmeier, einst Kanzleramtschef unter Schröder und damit direkt beteiligt an Agenda 2010, geriert sich nun als moralischer Wächter über Demokratie und Anstand. Dabei ist genau diese „Brandmauer“-Rhetorik das Gegenteil davon: Sie erklärt Millionen Menschen zu Verdächtigen, nur weil sie ihre Stimme jenen geben, die das Establishment in Frage stellen. Demokratie heißt Mitbestimmung,  nicht moralische Umerziehung.

Dass der Bundespräsident sogar über ein mögliches Parteiverbot nachsinnt, ist ein politischer Offenbarungseid. Wer nicht mehr diskutieren kann, will verbieten. Wer nicht mehr überzeugen kann, will ausgrenzen. Und wer die Geschichte wirklich verstanden hätte, wüsste: Eine Demokratie geht nicht durch Opposition zugrunde, sondern durch Arroganz der Macht.

So wurde aus dem 9. November, einem Tag des Gedenkens an Schicksale, Opfer und Mut, ein Tag der politischen Instrumentalisierung. Ein Tag, an dem der Bundespräsident gegen die eigene Bevölkerung sprach, gegen jene, die er vertreten sollte.


Disclaimer: Dieser Kommentar gibt meine persönliche politische Meinung wieder. Er stellt keine Tatsachenbehauptungen über Personen dar und dient der freien Meinungsäußerung im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes.

© 2025 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert


 


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