Berlin übergibt Grundrechte an Genf – und verkauft es als „globale Verantwortung“
Das ging schnell. Am 6. November 2025 beschloss der Deutsche Bundestag mit satten Mehrheiten ein Gesetz, das in normalen Zeiten jede Grundsatzdebatte verdient hätte, aber in der Pandemie-Rhetorik glatt durchgewunken wurde. 428 Abgeordnete stimmten für eine Änderung, die ausgerechnet die Grundrechte antastet, auf die sie vereidigt sind.
Im Zentrum steht ein unscheinbarer Satz in Artikel 2, der die Einschränkung von körperlicher Unversehrtheit, Freiheit, Freizügigkeit und Postgeheimnis erlaubt, künftig sogar in Abhängigkeit von Entscheidungen der WHO. Das klingt harmlos, ist aber juristisch Sprengstoff. Denn das Parlament hat nicht weniger getan, als das Recht auf Eingriffe in die Grundrechte an eine internationale Organisation zu koppeln, die weder demokratisch gewählt noch verfassungsrechtlich kontrollierbar ist.
Die Bundesregierung spricht von „Koordination“, Kritiker nennen es treffender „Selbstentmachtung“. Die WHO soll laut Gesetz keine Zwangsbefugnisse erhalten, doch wer den Text liest, merkt: es steht auch nirgends, dass Deutschland sich weigern dürfte. Damit öffnet sich ein gefährlicher Graubereich, in dem internationale Beschlüsse plötzlich zur faktischen Pflicht werden.
Das ist keine Verschwörung, sondern kalte Juristerei. Wenn die WHO künftig eine „pandemische Notlage“ ausruft, kann Berlin mit Verweis auf internationale Verpflichtungen Grundrechte einschränken, ohne weitere parlamentarische Zustimmung.
Das nennt man dann nicht mehr „Pandemievorsorge“, sondern „Völkerrecht durch die Hintertür“.
SPD, Grüne, Linke und große Teile der CDU stimmten zu. Die AfD warnte vor einem Angriff auf nationale Selbstbestimmung und steht damit einmal mehr allein. Dass ein solches Thema nicht einmal eine breite öffentliche Diskussion auslöste, zeigt, wie tief das Parlament schon im Krisenmodus stecken geblieben ist.
Die Befürworter sprechen von globaler Solidarität. In Wahrheit bedeutet das Gesetz, dass Deutschland seine verfassungsmäßige Eigenständigkeit bei Gesundheitsfragen künftig an ein fremdes Gremium bindet, das weder hier haftet noch gewählt wird.
Die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, das Briefgeheimnis, all das kann nun im „Pandemiefall“ ausgesetzt werden. Wer festlegt, wann ein solcher Fall eintritt? Nicht der Bundestag, sondern die WHO.
Damit rückt das Grundgesetz in den Hintergrund, sobald in Genf jemand „Gesundheitsnotstand“ sagt.
Selbst das Inkrafttreten erfolgte ohne Übergangsfrist. Keine weitere Kontrolle, kein Innehalten. Ab jetzt gelten die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften unmittelbar, unterschrieben, abgestempelt, erledigt.
Das Gesetz ist ein Musterbeispiel dafür, wie unter dem Deckmantel internationaler Kooperation schleichend Macht abgegeben wird. Ein Parlament, das sich selbst die Möglichkeit nimmt, über Grundrechtseingriffe autonom zu entscheiden, gibt nicht nur Verantwortung ab, es verabschiedet sich von der Idee souveräner Demokratie.
Wer das „Vorsorge“ nennt, hat den Sinn von Gewaltenteilung nicht verstanden.
Und wer es als „Modernisierung“ verkauft, verschleiert die Tatsache, dass hier Grundrechte nicht mehr von den Bürgern abhängen, sondern von einer Behörde im Ausland.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt eine kritische Meinungsäußerung im Sinne von Artikel 5 Grundgesetz dar. Er dient der politischen Kommentierung und öffentlichen Meinungsbildung. Er enthält keine Rechtsberatung. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und jurischen Einschätzungen zum Stand vom November 2025.
© 2025 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert
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