Wenn eine Umfrage zum Volkswillen erklärt wird

1007 Befragte werden wieder einmal zu „den Deutschen“

Eine Forsa-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass 58 Prozent der Befragten den Paragrafen 188 StGB behalten wollen. Daraus wird prompt die Schlagzeile: Die Mehrheit der Deutschen sei für die Strafbarkeit von Politikerbeleidigung.

Man könnte auch nüchterner formulieren: 1007 ausgewählte Personen wurden befragt. Nicht 84 Millionen Deutsche. Aber mit etwas statistischem Zauberstaub wird aus einer Stichprobe schnell der Volkswille. Menschen lieben große Überschriften, besonders wenn die Details darunter kleiner gedruckt sind.

Entscheidend wäre zudem die genaue Fragestellung. Wurde gefragt, ob Politiker vor Hass, Bedrohungen und Verleumdung geschützt werden sollen? Dann dürfte die Zustimmung wenig überraschen.

Oder wurde klar erklärt, dass Politiker durch Paragraf 188 einen besonderen strafrechtlichen Schutz erhalten, obwohl Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung bereits allgemein strafbar sind?

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Der Fall „Lügenfritz“ zeigt, warum die Debatte notwendig ist. Wegen eines polemischen Spitznamens soll ein Facebook-Nutzer 30 Tagessätze zahlen. Man muss die Bezeichnung weder geistreich noch angemessen finden. Trotzdem stellt sich die Frage, ob ein Regierungschef härter vor grober Kritik geschützt werden muss als ein gewöhnlicher Bürger.

Politiker verfügen über Macht, Einfluss, Pressestellen, Parteien und öffentliche Reichweite. Wer weitreichende Entscheidungen trifft, muss auch scharfe, überzogene und unangenehme Kritik aushalten.

Die interessantere Umfragefrage wäre deshalb gewesen:

Soll ein Politiker bei einer öffentlichen Beleidigung stärker geschützt werden als Sie selbst?

Dann hätte man vielleicht tatsächlich etwas über die Meinung der Bevölkerung erfahren.


Disclaimer: Dieser Beitrag ist eine politische Meinungsäußerung und dient der kritischen Einordnung der Umfrage sowie der öffentlichen Debatte um Paragraf 188 StGB.

© 2026 Mirko Fuchs
Foto: KI-generiert


 


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